So unterstützt Sie die Sozialversicherung beim Erwerb Ihres Hörsystems.
In der Schweiz ist die finanzielle Unterstützung für Hörsysteme durch die Sozialversicherungen klar geregelt. Wir begleiten Sie gerne bei der gesamten Abwicklung – von der Wahl des Ohrenarztes bis zur Rückvergütung der Pauschalen.
Je nach Alter und IV-Status ist eine Unterstützung durch IV, AHV, SUVA oder MV möglich. Bei Fragen erklären wir Ihnen die Details verständlich und helfen Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Anträge.
Ich begleite Sie auf dem Weg zu mehr Lebensqualität durch gutes Hören.
